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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Mietbusfahrer der Firma Laranelli Reisen , Abteilung Auftragsvermittlung mietbusfahrer.de, vertreten durch Frau Nadin Riess, Inhaber, Oesigweg 17,38889 Blankenburg
Für die gesamten Geschäftsbeziehungen mit der Fa. Laranelli Reisen , Abteilung Auftragsvermittlung mietbusfahrer.de, vertreten durch Frau Nadin Riess, Inhaber, Oesigweg 17, 38889 Blankenburg gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 1 Allgemeines

Abs. 1 Alle Vertragspartner bestätigen mit Ihrer Unterschrift ihre rechtlich einwandfreie unternehmerische Tätigkeit.
Abs. 2 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen allein auf der Basis der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Leistung als anerkannt. Das trifft auch auf eine fernmündliche Auftragserteilung zu.
Abs. 3 Alle Vertragsparteien versichern, dass sie im Besitz aller für diesen Vertrag notwendigen Befähigungen,
Genehmigungen, Lizenzen und Versicherungen sind, ein Nachweis muss auf Verlangen erbracht werden.
Abs. 4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den jeweiligen Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.
Abs. 5 Der Auftragnehmer übernimmt mit Auftragsbeginn nur die Aufgabe des Führen von Fahrzeugen.
Abs. 6 Zusätzliche Tätigkeiten, Be-und Entladen, Reiseleitung, Botendienste und weiteres, bedürfen der Absprache und sind
schriftlich niederzulegen. Diese Tätigkeiten sind ohne Gewähr und unterliegen dem Haftungsausschluss.
Abs. 7 Allgemeine Vertragsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Vertragspartners werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von der Laranelli Reisen schriftlich anerkannt wurden.

§ 2 Kosten und Auslagen

Abs. 1 Der Auftraggeber versichert das er alle Kosten die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Vertrages notwendig sind
(Maut, Steuer, Treibstoff, Vignetten usw.) übernimmt und für eine ausreichende Deckung dieser gesorgt ist.
(EC-Karte, Kreditkarte oder Bargeld).
Abs. 2 Auslagen, welche der Auftragnehmer im Laufe seiner vertraglichen Tätigkeit aus eigenen Mitteln vorfinanziert, sind am
Ende jeder laufenden Woche der Vertragslaufzeit in bar zu erstatten, diese können nicht in der Rechnung aufgeführt werden. Über eine Kostenauslage entscheidet der Auftragnehmer.
Abs. 3 Für Schäden welche dem Auftragnehmer durch fahrlässiges Handeln des Auftraggebers oder einen seiner Partner
entstehen, haftet ausschließlich der Auftraggeber.
Abs. 4 Anfallende Telefon- und Internetkosten, welche zur ordnungsgemäßen Ausführung des Vertrages notwendig sind,
übernimmt der Auftraggeber. Vom Auftragnehmer ausgelegte Telefonkosten sind mit Vorlage der Telefonrechnung
sofort zu erstatten.

§ 3 Strafen, Verstöße, Schäden, Haftung und Haftungsausschluss

Abs. 1 Strafen und Bußgelder bei Verstößen gegen geltendes Recht einzelner Länder übernimmt der Auftragnehmer selbst,
sofern er nicht auf Anweisung des Auftraggebers oder einer seiner Partner nachweislich gehandelt hat.
Abs. 2 Fahrzeugschäden und die Deckung dieser unterliegen der Fahrzeugversicherung des jeweiligen Auftraggebers, eine
ausreichende und ordnungsgemäße Absicherung wird durch den Auftraggeber versichert. Falsche oder gar fehlende
Absicherungen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Fahrzeuge können nach gültigem Versicherungsgesetz
nicht über den Auftragnehmer abgesichert werden. Eine Übernahme von Selbstbeteiligungskosten im Rahmen eines
Haftpflichtschadens müssen vertraglich gesondert vereinbart werden, ansonsten trägt diese Selbstbeteiligungskosten
ausschließlich der Auftraggeber.
Abs. 3 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten des gesetzlichen Vertreters des Auftraggebers oder dessen Erfüllungsgehilfen, sofern der Auftraggeber Ansprüche gegen diese geltend macht.
Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung von Leben,
des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind.
Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

§ 4 Kontrollen an Fahrzeug und Fracht

Abs. 1 Der Auftraggeber oder eine zur Vertretung berechtigte Person und Auftragnehmer protokollieren bei Übernahme des
Fahrzeuges, dessen Zustand und protokollieren festgestellte Mängel. Das Protokoll ist von beiden Seiten zu bestätigen
Sollte kein Protokoll erstellt werden gilt Haftungsausschluss durch den Auftragnehmer als vereinbart.
Abs. 2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Verlust von Gepäckstücken der Fahrgäste.

§ 5 Vertrag, Dauer und Kündigung, außerordentliche Kündigung

Abs. 1 Der Beginn und das Ende des Vertragsverhältnisses müssen schriftlich vereinbart werden.
Ein gültiger Vertag kommt auch dann zustande, wenn der Auftraggeber eine erste Rechnung beglichen hat.
Abs. 2 Der Vertrag endet mit Vertragsablauf und muss nicht gesondert gekündigt werden.
Abs. 3 Gerechtfertigte Gründe für eine vorzeitige sofortige Vertragsbeendigung durch den Auftragnehmer liegen vor, wenn:
- der Auftraggeber mit Zahlungen im Verzug ist
- der Auftragnehmer angewiesen wird Gesetze zu überschreiten oder zu missachten.
Abs. 4 Sollte der Vertrag durch den Auftraggeber vorzeitig und nicht durch Auftragnehmerverschulden
beendet werden, so besteht ein Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Tagessätze in gestaffelter Höhe:
- bis 15 Tage vor Vertragsbeginn 20 %
- bis 10 Tage vor Vertragsbeginn 50 %
- bis 5 Tage vor Vertragsbeginn und während eines laufenden Auftrags 100 %
Der Auftragnehmer muss nachweisen das er für den ursprünglich vereinbarten Zeitraum keine Ersatzaufträge hatte.
Abs.5 Die in Abs. 4 genannten Prozentzahlen finden ebenfalls auf vereinbarte Gesamtkosten eines Vertrages mit Sonderpreisen Anwendung und sind sofort zur Zahlung fällig.

§ 6 Preise, Arbeitszeit, Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen

Abs. 1 Alle Preise unterliegen der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung mit der Firma Laranelli Reisen , Abteilung Auftragsvermittlung mietbusfahrer.de, vertreten durch Frau Nadin Riess, Inhaber, Oesigweg 17, 38889 Blankenburg
Abs. 2 Im vereinbarten Preis sind folgende Leistungen enthalten:
- 9 h bzw. 2x wöchentlich 10 h Lenkzeit
- 12 h Arbeitszeit incl. der Lenkzeit
Abs. 3 Rechnungslegung erfolgt wöchentlich, sofern nicht anders im Vertrag schriftlich vereinbart.
Abs. 4 Zahlungen sind binnen der im Vertrag vereinbarten Frist auf das angegebene Konto zu leisten.
Abs. 5 Bei Verzug oder Nichtzahlung der vereinbarten Leistung ist der Auftragnehmer berechtigt seine Leistung mit sofortiger
Wirkung einzustellen, gleich an welchem Ort er sich befindet, der Vertrag endet ohne jegliche Kündigung.
Dem Auftragnehmer sind entstandene Mehrkosten in voller Höhe zu erstatten.

§ 7 Bereitstellung von Informationen zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrages

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle notwendigen Unterlagen (Telefonlisten, Adressen, Anfahrtsskizzen
falls vorhanden, Programmabläufe mit detailliertem Zeitplan, grüne Fahrtenbücher usw.), sowie Reiserouten zur
Verfügung.

§ 8 Unterbringung des Auftragnehmers

Abs. 1 Die Kosten der Unterbringung des Auftragnehmers übernimmt der Auftraggeber.
Abs. 2 Einzelzimmer mit Frühstück, Dusche und WC im Hotel der Mittelklasse ist angemessen und als ausreichend anzusehen.

§ 9 Bereitgestellte Arbeitsmittel

Abs. 1 Alle vom Auftraggeber bereitgestellten Arbeitsmittel sind vom Auftragnehmer mit größter Sorgfalt zu behandeln.
Abs. 2 Schäden welche an Arbeitsmitteln durch vorsätzliche und/oder mutwillige Zerstörung bzw. Beschädigung durch den
Auftragnehmer entstehen, sind von diesem zu Ersetzen.
Abs. 3 Alle bereitgestellten Arbeitsmittel müssen durch den Auftraggeber den gesetzlichen Anforderungen genüge tragen
(TÜV, BSU, ASU usw.).

§ 10 Verzicht / Kundenschutz / Zusatzklauseln

Abs. 1 Alle in diesem Vertrag gemachten Angaben sowie Kontaktdaten, Abläufe und Arbeitsprozesse, welche im Laufe des
Vertrages über einen der Vertragspartner bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht ohne
Einverständnis des jeweiligen Vertragspartners an Dritte weitergegeben werden
Abs. 2 Alle durch den Auftragnehmer eventuell eingesetzten fremden Unternehmer dürfen keine Auftraggeber abwerben oder
für diese weiterhin ohne Zustimmung wieder tätig werden.
Abs. 3 Alle zusätzlichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 11 Unwirksamkeit

Sollten aus Rechtsgründen einzelne oder mehrere Abschnitte dieser Vereinbarung nicht gültig sein, bleiben alle
anderen Bestimmungen davon unberührt, der Vertrag behält seine Gültigkeit.

§ 12 Unternehmerangaben

Firma
Laranelli Reisen , Abteilung Auftragsvermittlung mietbusfahrer.de, vertreten durch
Frau Nadin Riess, Inhaber,
Oesigweg 17,
38889 Blankenburg
Gerichtsstand und Erfüllungsort : Wernigerode
Steuernummer 117/262/41467